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Picknick-Bänke

Wurzelpurzel

Waldspielgruppe

Leitung

Leitung
Inhaberin

Jenny Harr-Giger

Dipl. Kleinkindererzieherin

ausgebildete Waldspielgruppenleiterin

Fachfrau für frühe sprachliche Förderung - Schwerpunkt Deutsch i.A.

Mitglied SSLV + FKS

Mutter von 4 Kindern

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Mitarbeiterinnen
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Nathalie Lüthi

ausgebildete Wald- & Spielgruppenleiterin
Med. Praxisassistentin
Tagesmutter
Mitglied SSLV & FKS
Mutter von 3 Kindern

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Sybille Zimmermann

Fachfrau Betreuung EFZ

Mutter von 1 Kind

Spielgruppen Zeiten

Das Spielgruppen Jahr beginnt jeweils nach den Sommerferien und dauert bis zu den Sommerferien im kommenden Jahr. Die Feiertage und Ferien richten sich nach der Gemeinde Arisdorf. Ein Einstieg ist nach Absprache jederzeit möglich.

Dienstagmorgen 

Freitagmorgen 

09.00 - 11.30

09.00 - 11.30

Zeiten

Jahresplan

 

 

 

29. April 2025

09. Mai 2025

14. Juni 2025

​10. November 2025

06. Dezember 2025

 

​

 

Schnuppermorgen

Schnuppermorgen

Abschlussfest für Kiga Kinder

Lichterumzug

Santichlaus

​

Für den Schnuppermorgen bitten wir um telefonische Anmeldung unter 077 461 37 32

 

Jahresplan

Kosten

Pro Morgen

einmalige Eintrittgebühr

30.00

20.00

Die Eintrittgebühr ist fällig nach der Anmeldung.

Bezahlt wird vierteljährlich im Voraus.

Kosten

Infos

Geburtstage

Die Geburtstage der Kinder werden mit einem Ritual gefeiert.

Besuche

Besuche sind jederzeit möglich. Wir bitten sie, sich vorher anzumelden.

Versicherung

Die Kinder sind durch die Spielgruppe nicht versichert. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern.

 Sicherheit / AGB's

Bei Sturmwarnung oder unter -5° Grad findet die Waldspielgruppe aus Sicherheits- und gesundheitlichen Gründen nicht im Wald statt. Stattdessen treffen wir uns in der Innenspielgruppe an der Hauptstrasse 74  in Arisdorf (Finken nicht vergessen). 

          AGB’s

1.       Anmeldung

1.1     Der/die Sorgeberechtigte(n) meldet/melden das Kind gemäss Anmeldeformular Homepage für das aktuelle Spielgruppenjahr der Spielgruppe Arisdorf an. Bei mehreren Kindern ist jedes Kind mit separatem Formular anzumelden. Das Formular ist integrierender Bestandteil des Vertrages.

1.2     Die Anmeldegebühr beträgt pro Kind CH 20; sie dient der Deckung der Administrationskosten und wird einmal erhoben. Die Anmeldegebühr ist bei Vertragsschluss geschuldet und wird nicht zurückerstattet, wenn der Spielgruppenplatz nicht in Anspruch genommen wird.

1.3     Der Vertrag tritt auf den Zeitpunkt mit der Anmeldung in Kraft. Der Vertrag bezieht sich auf alle gemäss Ziff. 1.1 angemeldeten Kinder.

1.4     Die Spielgruppenleitung ist befugt, während der Spielgruppe vom Kind Bildaufnahmen zu machen

2.       Ort/Zeiten

2.1     Die Spielgruppe bleibt während Schulferien Baselland und an Feiertagen geschlossen. Die Leiterinnen der Spielgruppe teilen mündlich, per Whats App oder per Mail der/dem/den Sorgeberechtigten rechtzeitig Ferien, Feiertage und spezielle Spielgruppenanlässe mit, die während oder ausserhalb der ordentlichen Spielgruppenzeiten stattfinden.

3.       Probezeit

3.1     Die ersten vier Wochen seit Eintritt des Kindes in die Spielgruppe gelten als Probezeit. Die Parteien können den Vertrag während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen schriftlich per Mail kündigen. Die Kündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit zulässig.

4.       Spielgruppenbeitrag

4.1     Der Spielgruppenbeitrag wird pro Quartal (Aug. Sept. Okt.) / (Nov. Dez.) / (Jan. Feb. März) / (April Mai Juni) per Mail in Rechnung gestellt und ist fristgerecht zu begleichen.

4.2     Für Mahnungen wegen Zahlungsrückstand kann eine Gebühr von CHF 20 erhoben werden. Im Übrigen sind auf einen Zahlungsrückstand Art.  102 ff. OR anwendbar.

4.3     Wird der Vertrag für eine längere Dauer als ein Spielgruppenjahr abgeschlossen, kann die Spielgruppe den Spielgruppenbeitrag der Kostenentwicklung je auf Anfang eines Folgejahres anpassen.

5.       Beitragsreduktion bei Krankheit, Ferien, Feiertagen

5.1     In der Formel für die Beitragsberechnung sind Krankheit und Unfall des Kindes sowie Ferien und Feiertage berücksichtigt. Es werden aus diesem Grund diesbezüglich grundsätzlich keine Beitragsreduktionen gewährt.

5.2    Kann das Kind die Spielgruppe wegen Krankheit oder Unfall länger als einen Monat nicht besuchen, kann/können der/die Sorgeberechtigte(n) ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung der geleisteten Monatspauschale oder eines Teils davon stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen. Die Spielgruppe entscheidet über das Gesuch nach freiem Ermessen; sie kann insbesondere anstelle einer Rückerstattung auch die Kompensation von versäumtem Spielgruppenbesuch anbieten.  

6.      Ausfall der Spielgruppe aus Gründen bei der Spielgruppe

6.1     Fällt die Spielgruppe aus Gründen aus, die die Spielgruppe zu verantworten hat, sind für diese Zeit keine Spielgruppenbeiträge geschuldet, es sei denn, die Spielgruppe bietet die zeitliche Kompensation der ausgefallenen Spielgruppenzeit an. Die Kompensation tritt jedoch nur dann an die Stelle des Beitragserlasses, wenn sie den Bedürfnissen des/der Sorgeberechtigten entspricht.

7.       Übergabe des Kindes

7.1     Das Kind ist der Spielgruppenleitung am Ort, an dem die Spielgruppe stattfindet, jeweils auf den Beginn des vereinbarten Spielgruppentermins zu übergeben. Der/die Sorgeberechtigte(n) orientieren die Spielgruppenleitung so früh wie möglich, falls das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann.

7.2     Die Spielgruppenleitung übergibt das Kind bei Spielgruppenschluss der/den Sorgeberechtigte(n). Der/die Sorgeberechtigte(n) teilen der Spielgruppenleitung so früh wie möglich die Vertretung mit, falls Sie für die Abholung verhindert sein sollte(n). Im gegenteiligen Fall wird das Kind nicht entlassen. Ein damit verbundener zusätzlicher Aufwand wird in Rechnung gestellt.

7.3     Wird das Kind verspätet abgeholt, kann in der Monatsrechnung pro Versäumnis ein Aufpreis von CHF 20 in Rechnung gestellt werden.

8.       Krankes Kind 

8.1     Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleitung ist zudem zu informieren, sofern es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.

8.2     Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich den/die Sorgeberechtigte(n), wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Der/die Sorgeberechtigte(n) holt/holen das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab.

8.3     Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung (Hausarztpraxis Arisdorf) oder Spitalpflege zu geben. Der/die Sorgeberechtigte(n) werden telefonisch kontaktiert.

9.       Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen

9.1     Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste- Hilfe in Notfällen beschränkt.

9.2     Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln und Hilfe beim Toilettengang.

10.     Versicherungen des Kindes

10.1   Der/die Sorgeberechtigte(n) versichern das Kind gegen Krankheit und Unfall resp. für Haftpflicht. Der Versicherungsschutz muss bei Eintritt in die Spielgruppe gegeben sein.

11.    Haftung

11.1   Die Spielgruppe und deren Personal haften soweit gesetzlich zulässig nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen wie namentlich Spielsachen, Kleider und Geld. Die Spielgruppe haftet in diesen Fällen insbesondere auch nicht nach Art. 101 OR.

11.2   Die Spielgruppe verfügt im Übrigen über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.

12.     Vertragsdauer/Kündigung

12.1   Der Vertrag endet ohne Kündigung am Ende des/der Spielgruppenjahre(s) gemäss Ziff. 1 Anmeldeformular. Die Vertragsparteien können jedoch den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Quartals 31.Oktober /31.Dez / 31.März / 30.Juni schriftlich per Mail kündigen. Die Kündigung des Vertrages während der Probezeit (Ziff. 4) bleibt vorbehalten.

12.2   Bei Übertritt des Kindes in den Kindergarten des Trägers/der Trägerin der Spielgruppe ist keine Kündigung erforderlich.

12.3   Die Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit beenden. Wichtige Gründe sind auf Seiten der Spielgruppe namentlich wiederholtes Missachten der AGB’s und ein Verhalten des Kindes, das einen geordneten Spielgruppenbetrieb stark behindert und auf Seiten des/der Sorgeberechtigten namentlich eine unzumutbare Gefährdung des Kindes in der Spielgruppe.

12.4   Bei Kündigung aus wichtigen Gründen berechnet sich der Spielgruppenbeitrag für den Monat, in dem der Vertrag beendet wird, wie folgt: Preis pro Halbtag x vereinbarte Betreuungshalbtage pro Woche. Betreuungshalbtage, die auf Wochentage nach demjenigen der Vertragsauflösung fallen, werden nicht berechnet.
Ist der für die Kündigung geltend gemachte wichtige Grund nicht ausgewiesen, ist die kündigende Vertragspartei verpflichtet, der anderen den mit der Kündigung verursachten Schaden nach den allgemeinen schadensrechtlichen Bestimmungen zu ersetzen.

13.     Schweigepflicht

13.1   Die Spielgruppe und deren Personal ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages. 

14.     Gerichtsstand

14.1   Für allfällige Streitigkeiten der AGB’s sind die ordentlichen Gerichte am Ort der Spielgruppe zuständig.

Infos

Kleidung

Kleidung und Schuhe

Voraussetzung für den Spaß im Wald ist die richtige Ausrüstung. Die Kleider sollten robust sein, gut abschließen (Zeckenprävention) und schmutzig werden dürfen. Nasse Hände und Füße verderben an kalten Tagen den Spaß in der Natur. Im Wald ist es immer kühler als in der Sonne.

Folgende Kleidung wird empfohlen:

Im Sommer

  • festes Schuhwerk (keine Sandalen)

  • bequeme, lange Hosen

  • langarm T-Shirt

  • evt. Mütze

Zeckenprävention ab Frühling bis Herbst

  • lange Hosen und langarm T-Shirt

  • Socken über die Hosen oder Stülpen (Stülpen aus alten Socken: Oberer Teil der Socke abschneiden und über Hosen und Socke stülpen)

  • mit Zeckenspray einsprayen

  • Wichtig: Die Kinder nach jedem Waldmorgen gründlich nach Zecken absuchen!

  • Zecken mit einer Zeckenkarte entfernen (Zeckenkarte als Kreditkartenformat und Zeckenspray in der Apotheke erhältlich)

  • mehr Infos unter www.zecken.ch

bei Regen

  • Wasserdichte Regenhose und Regenjacke mit Kapuze oder zusätzlich einen Regenhut

  • Achtung: in Gummistiefeln gibt es schnell kalte Füße und die Kinder haben dazu noch schlechten Halt auf dem Waldboden!

  • Besser: Wasserdichtes festes Schuhwerk

Winter und Übergangszeit Herbst / Frühling

In der kühlen Jahreszeit eignet sich der „Zwiebellook“. Das heißt, mehrere Schichten Kleider übereinander, die je nach Temperaturschwankungen aus- oder angezogen werden können:

  • Thermo- oder lange Unterhosen (sind Strumpfhosen vorzuziehen, nasse Socken können gewechselt werden)

  • Mütze (ein großer Temperaturverlust erfolgt über den Kopf)

  • Handschuhe (idealerweise sind Reservehandschuhe und -Socken im Rucksack)

  • Bei Nässe die äußerste Schicht wasserdicht

  • Wasserfeste, warme, bequeme Schuhe mit gutem Profil (Achtet auf genügend große Schuhe. Bei zuwenig Bewegungsfreiheit der Zehen gibt es kalte Füße.)

Kleidung
Anmeldeformular

Kontaktperson

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Herzlichen Dank!

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Standort

Treffpunkt

Parkplatz Vogelsand

4422 Arisdorf

Postadresse

Jenny Harr-Giger

Olsbergerstrasse 5

4422 Arisdorf

​

077 461 37 32

Standort

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